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   BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93   

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https://dejure.org/1994,28644
BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93 (https://dejure.org/1994,28644)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 4 RA 66/93 (https://dejure.org/1994,28644)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 (https://dejure.org/1994,28644)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88

    Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 1. September 1988 (4 RA 18/88, veröffentlicht in SozR 2400 § 124 Nr. 6) näher ausgeführt und hält daran auch nach erneuter Überprüfung fest.

    Dabei ist sie nicht nur gegenüber privaten, sondern auch gegenüber öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern befugt, die Nachentrichtung der Beiträge durch Verwaltungsakt einzufordern (vgl. Urteile des Senats in SozR 2400 § 124 Nr. 6, SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1 und Die Beiträge 1993, 355 ff).

    Somit ist auch der Beigeladene zu 2 im Falle des Klägers nicht als Behörde in einem Verwaltungsablauf der Beklagten, sondern "nur" als Dienstherr des Klägers und Zahlungsschuldner der Beklagten tätig geworden (so auch Urteil des Senats in SozR 2400 § 124 Nr. 6).

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Dem steht das BSG-Urteil vom 25. September 1993 (13 RJ 27/92 in SozR 3-1200 § 14 Nr. 9) nicht entgegen.
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Dabei muß u.a. ein pflichtwidriges Verhalten eines Leistungsträgers, hier die Verletzung einer Beratungs- oder Auskunftspflicht, vorliegen (stellvertretend Urteile des Senats in SozR 1200 § 44 Nr. 11 und 1300 § 44 Nr. 17 sowie vom heutigen Tage - 4 RA 64/93).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Diese setzt voraus, dass die Pflichtverletzung entweder von dem auf Herstellung in Anspruch genommenen Leistungsträger selbst, also durch eigene Organe (Behörden, Stellen oder Beliehene), oder von einem anderen Leistungsträger begangen worden ist, der von ersterem beauftragt oder mit diesem anderweitig arbeitsteilig verbunden ist (vgl zum Verhältnis von Versicherungsamt und Sozialhilfeverwaltung: BSG SozR 3-5910 § 91a Nr. 7 S 29, 38 f; s a BSGE 79, 177, 180 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6; BSGE 64, 89, 94 = SozR 2200 § 545 Nr. 8; BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSG 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 -, Die Beiträge 1996, 309, jeweils mwN; SozR 3-1200 § 14 Nr. 24 S 79, 83; Arbeits- und Ausländerverwaltung: BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 27 S 127, 134, jeweils mwN).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Die verletzte Pflicht müsse darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (BSG Urteile vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 und 4 RA 66/93 -).

    Auch das unveröffentlichte Urteil des 4. Senats desselben Datums (4 RA 66/93), auf das sich die Beklagte bezieht, steht der hier vertretenen Rechtsansicht nicht entgegen.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    In diesem Umfang tritt der Senat dem 13. Senat des BSG (SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 S 27 f) für die Fälle bei, in denen sich aus dem konkreten Verwaltungskontakt zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger, der kein Rentenversicherungsträger ist ("Dritter") für den Dritten, hier für die BA, ein rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf (sogar ohne Beratungsantrag) zwingend ergibt (vgl Senatsurteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95

    Aufschub einer Nachversicherung

    Der Senat hält hierzu an seiner ständigen Rechtsprechung zum Nachversicherungsfall, zur Rechtsnatur des Nachversicherungsverhältnisses und zu den in diesen zusammengefaßten Rechtsbeziehungen fest (stellvertretend BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6; SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1; SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3; Urteil vom 21. Juli 1992 - 4 RA 16/91; Urteil vom 30. September 1993 - 4 RA 41/92; Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93; BSGE 76, 267 = SozR 3-2200 § 1232 Nr. 5; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11; Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 110/95; jeweils mwN; s auch Urteil des 5. Senats vom 18. September 1996 - 5/4 RA 77/94; SozR 3-2200 § 1232 Nr. 6; ferner Urteil des 13. Senats vom 16. Dezember 1993 - 13/5 RJ 7/90).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 27/07 R

    Unversorgtes Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienstverhältnis - Feststellung

    Darüber hinaus halte der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung zum Nachversicherungsfall, zur Rechtsnatur des Nachversicherungsverhältnisses und zu den in dieser zusammengefassten - dreiseitigen - Rechtsbeziehungen fest (Hinweis auf BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6; SozR 3-2200 § 1402 Nr. 1; SozR 3-2200 § 1232 Nr. 3; BSGE 76, 267 = SozR 3-2200 § 1232 Nr. 5; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 11; Urteile vom 21.7.1992 - 4 RA 16/91 -, vom 30.9.1993 - 4 RA 41/92 -, vom 15.12.1994 - 4 RA 66/93 - und vom 30.1.1997 - 4 RA 110/95 - jeweils mwN; Urteil des 5. Senats vom 18.9.1996 - 5/4 RA 77/94 - SozR 3-2200 § 1232 Nr. 6; ferner Urteil des 13. Senats vom 16.12.1993 - 13/5 RJ 7/90 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13

    Nachversicherung - juristischer Vorbereitungsdienst - Beendigung des

    Die organisatorische Verlagerung von Teilen eines Verwaltungsverfahrens auf eine andere Behörde ist damit grundsätzlich kein entscheidendes Argument gegen die Begründetheit des Anspruchs (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 4 RA 66/93 - juris).

    Ungeachtet dessen, dass der Kläger einerseits schon vom Beigeladenen zu 1. mit seiner Einstellung in das Referendariat auf die Nachversicherung hingewiesen wurde und im Zuge der Nachversicherung nach dem Ende des Referendariats ausführlich mit dem Merkblatt durch den Beigeladenen zu 2. informiert worden ist, scheitert der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hier aber schon deswegen, weil ein Arbeitgeber - gleich ob privat- oder öffentlich-rechtlich organisiert - im Rahmen seiner Mitwirkung bei der Nachversicherung eines Arbeitnehmers bzw. Bediensteten keine Amtshandlungen für den Rentenversicherungsträger vornimmt, sondern in Erfüllung der sich aus dem Arbeits-/Dienstverhältnis ergebenden arbeits- bzw. dienstrechtlichen Verpflichtungen und zur Erfüllung eines ihn treffenden sozialrechtlichen Anspruchs tätig wird (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 -, juris).

  • BSG, 24.04.1996 - 4 RA 36/93

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Nachversicherungsverfahren

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob der Anspruch auch daran scheitert, daß der Beklagten eine Pflichtverletzung des Beigeladenen zu 2 mangels einer sog Funktionseinheit nicht zuzurechnen wäre, worauf der 4. Senat des BSG seine in einem vergleichbaren Fall für den Versicherten negative Entscheidung gestützt hat (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 - Die Beiträge 1996, 309).
  • SG Wiesbaden, 30.06.2016 - S 22 R 264/15
    Dabei muss unter anderem ein pflichtwidriges Verhalten eines Leistungsträgers, hier die Verletzung einer Beratungs- oder Auskunftspflicht, vorliegen ( Bundessozialgericht, Urteil vom 15.12.1994 - 4 RA 66/93 - juris Rn. 28).

    Einem Versicherungsträger ist das Verhalten eines anderen zuzurechnen, wenn dieser andere Leistungsträger oder eine andere Behörde/Stelle in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist ( Bundessozialgericht, Urteil vom 15.12.1994, 4 RA 66/93 - juris Rn. 31, Schmidt in Kreikebohm , SGB VI, 4. Auflage, § 8 Rn. 52).

  • LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16

    Rentenversicherung

    Einem Versicherungsträger ist das Verhalten eines anderen Leistungsträgers nur dann als eigene Pflichtverletzung zuzurechnen, wenn zwischen beiden eine Funktionseinheit in der Weise besteht, dass ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde/Stelle in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde/Stelle bedient oder eine Person einschaltet (BSG Urteil vom 15. Dezember 1994, 4 RA 66/93, Rn. 30, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 44/09 R, Rn.31).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 2725/17
    Etwaige Beratungsmängel der früheren Arbeitgeberin sind jedoch der Beklagten nicht zuzurechnen, da die Arbeitgeberin keine Amtshandlungen für die Beklagte vorgenommen hat und sich die Beklagte auch nicht der Arbeitgeberin für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgaben bedient hat (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 - juris Rdnr. 31; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2016 - L 12 R 801/13 - juris Rdnr. 61).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.09.2003 - L 2 RJ 3190/02

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente

  • LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 306/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Nachversicherung,

  • LSG Bayern, 05.04.2007 - L 14 R 4041/04

    Anspruch eines verwitweten Ehegatten auf Erstattung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1733/07

    Nachversicherung; Wahlrecht; Fristversäumnis; Beweislast; eigene

  • LSG Bayern, 17.02.2005 - L 14 R 32/03

    Rentenanspruch wegen Berufsunfähigkeit; Prüfung des Rentenbeginns nach § 99

  • SG Duisburg, 26.05.2015 - S 10 R 55/15

    Anspruch eines für die RWE Deutschland AG tätigen Syndikusanwalts auf Befreiung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2003 - L 1 RA 9/03

    Nachversicherung beim berufsständischen Versorgungswerk; Versäumung der

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